Im August 2008 verfasste ich einen Abstract für einen Vortrag über das Verhältnis von Bildung und Urheberrecht um 1800, den ich auf einer Konferenz der altehrwürdigen Leuvener Universität zum Thema Matters of State: Bildung and Literary-Intellectual Discourse in the Nineteenth Century halten wollte. Damals ahnte ich noch nicht, dass die deutschen Feuilletons und die Geisteswissenschaften heute – ausgehend vom sog. Heidelberger Appell vom März 2009 – in heftigste Auseinandersetzungen über die Bewahrung versus Modifikation des Urheberrechts, die Möglichkeiten versus Probleme des Internets und das Ende versus die Transformation der Gutenberg-Galaxis eingetreten wären. Wie erfreulich, dass wissenschaftliche Vorträge manchmal eine aktuelle Relevanz erhalten können – und dass meine Beschäftigung mit einem der ‘Erfinder’ des ‘geistigen Eigentums’ und somit indirekt des Urheberrechts, Johann Gottlieb Fichte (1762-1814), einen direkten Beitrag zur Debatte liefern kann.
Meinen 26minütigen Vortrag habe ich am 24. April 2009 in Leuven gehalten, er kann als
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Der Vortrag zeigt, dass man es sich zu leicht macht, wenn man angesichts der sich radikal wandelnden Medienverhältnisse unter Negierung der digitalen Möglichkeiten einfach für die Beibehaltung des rechtlichen und medialen Status quo wirbt. Noch problematischer wird es zudem, wenn man sich auf Fichte als den scheinbaren intellektuellen Garanten eines Beweises der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks (bzw. heute ihrer Digitalisierung) beruft. Sowohl bei Fichte als auch in den aktuellen Debatten um das Urheberrecht ist immer alles komplizierter als man zunächst glauben mag. Aus meiner Fichte-Lektüre leite ich u.a. die folgenden drei Ergebnisse ab:
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